Ihre Bilder sind Ihr Kapital!
Lassen Sie es nicht liegen, sondern schützen Sie Ihre Rechte!
Wir, die Kanzlei Pixellaw haben uns ausschließlich auf die anwaltliche Beratung und Vertretung von Fotografen zu allen urheberrechtlichen, vertraglichen und sonstigen juristischen Belangen des Fotorechts spezialisiert.
Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. Das geistige Eigentum ist ein nicht zu unterschätzendes Gut. Vielen Fotografen ist nicht einmal bewusst, in welchem Ausmaß ihre Arbeiten im Internet zu kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung oder Lizenzvereinbarung genutzt werden.
Die Verwendung von Bildern und Fotografien ohne Erlaubnis des Rechteinhabers stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Der Urheber kann in der Folge, die Beseitigung der Rechtsverletzung, die zukünftige Unterlassung der Nutzung des Bildes sowie einen Schadensersatz verlangen.
Wir von Pixellaw arbeiten mit professionellen Dienstleistern zusammen, die sich auf das Recherchieren und Dokumentieren von Bildrechtsverletzungen spezialisiert haben.
Im Rahmen einer Abmahnung fordern wir den Verletzter zur Beseitigung der Bildnutzung, zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz auf.
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Art und Weise sowie Dauer der Nutzung.
Die hierbei entstehenden Kosten des Rechtsanwalts hat nach dem Gesetz der Verletzer zu tragen.
Im Interesse des Urhebers streben wir eine möglichst schnelle und wirtschaftlich angemessene Einigung an.
Wenn es erforderlich ist, setzen wir die Ansprüche gerichtlich durch. Eine Auswahl der von uns vor Gericht erstrittenen Entscheidungen ist unter der Rubrik Gerichtsentscheidungen nachzulesen.
Ihr verdienter Lohn ist unser Erfolg!
Rufen Sie uns zu einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch an oder kontaktieren Sie uns einfach per Mail. Wir schützen Ihr Urheberrecht schnell und effektiv:
030/234566330
office@pixellaw.de
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